Achtung: Kein Geld nach Einbruch
Nur wenn Diebesgut exakt beschrieben werden kann zahlt die Versicherung
Versicherte sind nach einem Einbruch verpflichtet, der Polizei eine so genannte Stehlgutliste einzureichen.
In ihr werden die Dinge aufgelistet, die abhanden gekommen sind. Die Liste ermöglicht der Polizei eine gezielte Fahndung. Sie zwingt den Versicherungsnehmern zudem, sich frühzeitig auf den Schadensumfang festzulegen - späteres Mogeln wird erschwert.
Beim Aufstellen der Liste muss der Versicherte das Gestohlene sehr exakt beschreiben, zeigt ein Urteil des Landesgerichts Köln (AZ: 24 O 250/04).
Also Beschreibung, wie Kette Platin, Ring Gold, oder goldene Uhr-"Cartier"© ist zu ungenau.
Folge: die Assekuranz muss den Schaden nicht begleichen!
Deshalb:
Für den Fall des Falles sollten Versicherungskunden eine Aufstellung wertvoller Besitztümer anfertigen und sie ständig aktualisieren. Bzw von exklusivem Schmuck, jeweils Gutachten anfertigen lassen und getrennt vom Schmuck, im Banksafe mit Kopien der persönlichen Unterlagen deponieren. Das erspart Ärger, im Ärger.
Versicherte sind nach einem Einbruch verpflichtet, der Polizei eine so genannte Stehlgutliste einzureichen.
In ihr werden die Dinge aufgelistet, die abhanden gekommen sind. Die Liste ermöglicht der Polizei eine gezielte Fahndung. Sie zwingt den Versicherungsnehmern zudem, sich frühzeitig auf den Schadensumfang festzulegen - späteres Mogeln wird erschwert.
Beim Aufstellen der Liste muss der Versicherte das Gestohlene sehr exakt beschreiben, zeigt ein Urteil des Landesgerichts Köln (AZ: 24 O 250/04).
Also Beschreibung, wie Kette Platin, Ring Gold, oder goldene Uhr-"Cartier"© ist zu ungenau.
Folge: die Assekuranz muss den Schaden nicht begleichen!
Deshalb:
Für den Fall des Falles sollten Versicherungskunden eine Aufstellung wertvoller Besitztümer anfertigen und sie ständig aktualisieren. Bzw von exklusivem Schmuck, jeweils Gutachten anfertigen lassen und getrennt vom Schmuck, im Banksafe mit Kopien der persönlichen Unterlagen deponieren. Das erspart Ärger, im Ärger.


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