24.1.07

Eine Rarität in St Moritz

ägyptischer Fliegenwedel
Mit diesem erstaunlichen Fliegenwedel aus der Sammlung des ägyptischen Königspalastes, den Sotheby's im Jahre 1954 in Kairo versteigerte, weht diesen Winter ein exotischer Wind in St. Moritz. Das ungewöhnliche Objekt aus dem 19. Jahrhundert, welches sehr wahrscheinlich aus der Türkei stammt, ist auf einem blauen und roten Email- Untergrund auf aparte Weise mit Diamantblumen und Silbergirlanden verziert (Schätzwert $ 31'400-62'000 / Los 185 / Bild links).
Seit 1976 veranstaltet Sotheby’s Genf alljährlich im verschneiten Dorf St. Moritz seine Auktion mit prachtvollen Juwelen der Haute Joaillerie. In diesem Jahr bilden die Räumlichkeiten des Hotels Kulm am Dienstag, den 20. Februar 2007 den gediegenen Rahmen für diese traditionelle Winterauktion. mehr dazu www.sothebys.com

2.1.07

Achtung: Kein Geld nach Einbruch

Nur wenn Diebesgut exakt beschrieben werden kann zahlt die Versicherung

Versicherte sind nach einem Einbruch verpflichtet, der Polizei eine so genannte Stehlgutliste einzureichen.
In ihr werden die Dinge aufgelistet, die abhanden gekommen sind. Die Liste ermöglicht der Polizei eine gezielte Fahndung. Sie zwingt den Versicherungsnehmern zudem, sich frühzeitig auf den Schadensumfang festzulegen - späteres Mogeln wird erschwert.

Beim Aufstellen der Liste muss der Versicherte das Gestohlene sehr exakt beschreiben, zeigt ein Urteil des Landesgerichts Köln (AZ: 24 O 250/04).
Also Beschreibung, wie Kette Platin, Ring Gold, oder goldene Uhr-"Cartier"© ist zu ungenau.
Folge: die Assekuranz muss den Schaden nicht begleichen!
Deshalb:
Für den Fall des Falles sollten Versicherungskunden eine Aufstellung wertvoller Besitztümer anfertigen und sie ständig aktualisieren. Bzw von exklusivem Schmuck, jeweils Gutachten anfertigen lassen und getrennt vom Schmuck, im Banksafe mit Kopien der persönlichen Unterlagen deponieren. Das erspart Ärger, im Ärger.